Die Auslandskrankenversicherung deckt generell jede Form ambulanter allgemeinmedizinischer und konservierender bzw. schmerzstillender zahnmedizinischer Behandlung. Darüber hinaus müssen alle stationären Behandlungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen und der unverzügliche Zugang zur Behandlung gewährleistet sein.
Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen sowie im Vorhinein absehbare medizinische Versorgung muß mitbedacht und in aller Regel mit versichert sein.
Fragen der medizinischen Notfallversorgung mit Blick auf besondere Anforderungen an einen dringenden Transport zur Behandlung ggf. in einem Nachbarland oder sogar im Heimatland (medizinisch angezeigter Rücktransport) müssen vertraglich und auch leistungstechnisch sichergestellt sein.